Auch wenn sich die Versicherungen nicht mit der Jahreszeit ändern, so ändern sich in der Winterzeit die zu regulierenden Schäden. Da die dunkle und kalte Jahreszeit und somit auch der meteorologische Winteranfang stetig näher rücken, haben wir Ihnen ein paar hilfreiche Tipps zur Absicherung Ihres Haushalts und Eigenheims zusammengestellt. In unserem heutigen Blogbeitrag verdeutlichen wir anhand einiger Beispiele, welche Versicherungen im Schadensfall hilfreich sein können.
Winterdienst – Schnee schippen nicht vergessen
Sofern Sie in einer Gegend leben, in der Ihnen eine schneereiche Winterzeit bevorsteht, kommt bald wieder das unliebsame Nebenprodukt der funkelnden Schneelandschaft auf Sie zu, der Winterdienst. Gemäß § 93 StVO sind Eigentümer einer Immobilie dazu verpflichtet, alle an Ihre Immobilie grenzenden öffentlichen Fußwege, in der Zeit zwischen 06:00 und 22:00, von Schnee und Glatteis zu befreien und zu streuen. Auch an Sonn- und Feiertagen macht die Straßenverkehrsordnung da keine Ausnahme. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde verpflichtet sind Schnee zu räumen, können Sie sich bei Ihrer Kommune erkundigen wer welche Pflichten hat. Auch wenn Sie die Fußwege nicht räumen müssen, sind Sie dennoch dazu verpflichtet die privaten Gehwege auf Ihrem Grundstück zu räumen. Sie müssen sicherstellen, dass berechtigte Personen wie z.B. der Postbote, Ihr Grundstück gefahrlos betreten können.
Sollte dennoch mal ein Schaden entstehen, deckt Ihre Haftpflichtversicherung die Schadenersatzansprüche Dritter ab. Die Haftpflichtversicherung greift aber nur, wenn Sie Ihrer Räumpflicht auch nachkommen sind. Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses, sollten Sie sich vorab schlau machen, ob der Vermieter die Schneeräumpflicht trägt oder ob dieser die Räum- und Streupflicht vertraglich auf Sie als Mieter übertragen hat. Eine solche Vereinbarung, können Sie in Ihrem Mietvertrag nachlesen.
Kälte, Schnee und Eis: Wofür haftet welche Versicherung?
Mit dem nahenden Wintereinbruch kann es auch zu Frost kommen. Das Gefrieren von Wasser in Heizungs- oder Trinkwasserleitungen kann dazu führen, dass die Rohre platzen. Kommt es zu Leitungswasserschäden, haften die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Ihre Hausratsversicherung kümmert sich dann z.B. um entstandene Schäden an Möbeln oder Elektronikgeräten. Sie deckt sämtliche, in einer Wohnung befindliche, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter ab (Hausrat). Eine Ausnahme bilden festeingebaute Gegenstände wie die Einbauküche. Für diese Schäden kommt Ihre Wohngebäudeversicherung auf. Diese Versicherung reguliert auch Schäden, die an der Immobilie als solches entstanden sind. Wenn Sie eine Mitschuld an dem Rohrbruch tragen, kann ein Versicherer Ihnen unter Umständen jedoch die Leistung kürzen.
Wenn Sie auf Grund von starkem Schneefall eine hohe Schneelast auf dem Dach haben und diese einen Schaden verursacht, kommt eine dritte Versicherung ins Spiel, die Elementarschadenversicherung. Bei Elementarschäden handelt es sich um Schäden, die aufgrund von Naturereignissen hervorgerufen werden. Früher deckten viele Hausversicherungen entstandene Elementarschäden mit ab. Heute müssen Sie diese Versicherung in der Regel gesondert abschließen.
Steigende Brandgefahr in der Winterzeit
Mit Einbruch des Winters beginnt die dunkle Jahreszeit und in den meisten Haushalten sorgen Kerzen und Lichterketten für ein gemütliches Licht und Weihnachtsstimmung. In dieser Zeit erhöhen sich leider auch die Brandschäden um 30-40 Prozent. Auch wenn der nun folgende Rat kein Neuer ist: Lassen Sie offenes Feuer nie unbeaufsichtigt!
Häufig wird die Brandgefahr, die von Kerzen und Lichterketten ausgeht, unterschätzt. Tauschen Sie heruntergebrannte Kerzen immer schnellstmöglich aus, überprüfen Sie die Netzteile Ihrer Lichterketten und stellen Sie Ihren Adventskranz nicht auf brennbare Untergründe. Zur Sicherheit sollte ein Feuerlöscher besonders in der Winter- und Weihnachtszeit immer griff- und einsatzbereit sein. Bringen Sie sich bei größeren Bränden jedoch nie selbst in Gefahr, in dem Sie versuchen einen Brand selbst zu löschen. Rufen Sie die Feuerwehr und folgen Sie deren Anweisungen!
Im Falle eines Brandes ist meist nicht nur eine Versicherung zuständig. So werden zum Beispiel durch Feuer oder Löschwasser zu Schaden gekommene Möbel und Elektronikgeräte von Ihrer Hausratsversicherung abgedeckt. Entstehen durch den Brand oder das Löschwasser Schäden am Haus ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Sollte der Fall eintreten, das durch das Feuer Ihre Nachbarn betroffen sind, greift Ihre Haftpflichtversicherung. Wie Sie sehen, ist es manchmal gar nicht so einfach herauszufinden welche Versicherung für welche Schäden aufkommt. Das Team von TGI Finanzpartner berät Sie gerne in allen Versicherungsfragen.
Ähnlich wie bei unserem Beispiel mit dem Winterdienst, sind Schäden, die auf Grund von grober Fahrlässigkeit entstanden sind, in der Regel nicht oder nur zum Teil abgedeckt. Es gibt aber Versicherungen, die diese grobe Fahrlässigkeit mit abdecken, sprechen Sie Ihren Versicherungsmakler des Vertrauens darauf an, wenn er es nicht schon selbst macht. Ob bei einem Brand grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss immer im Einzelfall entscheiden werden.
Das Jahr geht zu Ende: Feuerwerk an Silvester
Damit Sie nicht einem Brandschaden in das neue Jahr starten, ist an Silvester Vorsicht geboten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie in Vorbereitung auf die Silvesternacht alle Fenster und Türen schließen sowie leicht brennbaren Gegenstände von Ihrem Balkon oder der Terrasse räumen. Sollte dennoch ein Schaden entstehen, wird wie folgt unterschieden.
Haben Sie selbst einen Schaden an Ihrer Immobilie verursacht?
Durch einen verirrten Feuerwerkskörper verursachen Sie aus Versehen einen Schaden an Ihrem Haus, in diesem Fall ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Hat eine andere Person einen Schaden an Ihrer Immobilie verursacht?
Sie kommen in der Silvesternacht nach Hause und stellen einen, durch einen Feuerwerkskörper verursachten, Schaden an Ihrer Immobilie fest. Je nachdem ob der Schaden an oder in Ihrem Haus entstanden ist, fällt die Schadensregulierung entweder in die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung oder in die der Hausratversicherung. Falls Sie den Verursacher kennen, haftet dieser für den Schaden und die Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt für den Schaden auf.
Haben Sie einen Schaden am Eigentum Anderer verursacht?
Sie verursachen mit dem Entzünden einer Rakete versehentlich einen Schaden an der Immobilie Ihrer Nachbarn. Insofern dies nicht als grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits eingestuft wird, ist das ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung.
Für die meisten Versicherungen gilt, dass sie nur Schäden abdecken, die aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit entstanden sind. Grobe Fahrlässigkeit ist häufig kein fester Bestandteil, kann aber zusätzlich in den Vertrag mit aufgenommen werden.
Das Team von TGI Finanzpartner steht Ihnen in Kiel, Flensburg und Hamburg als unabhängiger Versicherungsmakler zur Verfügung. Wir beraten Sie, ohne von einer Versicherungsgesellschaft beauftragt zu sein und arbeiten somit nur in Ihrem Auftrag! Die TGI Finanzpartner beraten Sie gerne zu den Themen Altersvorsorge, Rentenversicherung, Immobilienabsicherung und vielen weiteren Versicherungen.