Online Anfrage

Online Anfrage

Wir lassen Ihre Immobilie Wirklichkeit werden!

Online Anfrage

Ihre Vorteile im Überblick

  • Keinen Bankenmarathon

  • Vergleich von 120 Internetbanken, Banken vor Ort und Bausparkassen

  • Einbindung und Optimierung von Fördermitteln

  • Keine Kosten für die Beratung und Vermittlung

  • individuelle Betreuung über die gesamte Darlehenslaufzeit

  • persönliche Erreichbarkeit - kein Callcenter

  • Nutzen Sie unsere Größe, um bei den Banken die Top Konditionen zu erhalten

Online Finanzierung

Kostenlos. Einfach. Schnell.

Füllen Sie Ihre Finanzierungsanfrage kostenlos online aus! Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

So geht unabhängige Immobilienfinanzierung heute für den privaten Eigennutzer

Der zeitaufwändige Marathon von Bank zu Bank, immer wieder die Unterlagen vorlegen und die gleichen Fragen beantworten war früher - heute gibt es die produkt- und bankenunabhängigen Sachverständigen für Fördermittel und Baufinanzierung, die das für Sie erledigen - und das sogar ohne irgendwelche Kosten für Sie!

Unser regionaler Schwerpunkt im Umkreis von Hamburg, Kiel und Flensburg sollte Sie nicht davon abhalten, unsere Beratung auch zu nutzen, wenn Sie nicht aus der Nähe kommen. Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung zur Baufinanzierung und sprechen Sie uns an!

Als unabhängige Sachverständige für Baufinanzierung und Fördermittel beraten wir Sie banken- und produktunabhängig. Wir nehmen uns gern Zeit für Sie und beraten Sie persönlich. Wir lassen Ihren Traum von der Wunschimmobilie Wirklichkeit werden. Ihre Ziele und Wünsche sind uns wichtig, damit wir Ihnen Ihre individuelle Finanzierungslösung für Kauf, Neubau oder Umfinanzierung erstellen können.

Weiter unten finden Sie eine detailierte Beschreibung des Ablaufs und unserer Dienstleistung für Sie.

Wie finanziere ich eine Immobilie

Vorbereitung zum Immobilienkauf

1. Verschaffen Sie sich rechtzeitig einen Überblick

Nutzen Sie das Beratungsangebot zur Baufinanzierung der Finanzierungsexperten auch wenn Sie noch kein konkretes Objekt gefunden haben, sich aber mit dem Gedanken tragen vom Mieter zum Eigentümer zu wechseln. "Was kann ich mir leisten?" ist die Einstiegsfrage, die wir dann häufig hören. Gern nehmen wir uns dann die Zeit, das Thema Immobilienfinanzierung verständlich zu erklären und die verschiedenen Möglichkeiten und Fachbegriffe zu erläutern. Gerade in Zeiten historisch niedriger Darlehenszinsen stehen die Fragen nach langfristiger Zinssicherheit bei gleichzeitiger Flexibilität in der Rückzahlung im Mittelpunkt. Eine Musterfinanzierung lässt Sie entspannter das richtige Objekt finden und verhilft Ihnen zu einer schnelleren Kreditentscheidung für eine Kaufzusage.

2. Verbraucherorientierte Finanzierungslösung

Vor einer Finanzierungsberatung wissen die unabhängigen Finanzierungsspezialisten nicht, was für eine Lösung am Ende des Beratungsgespräches steht. Anders als in vielen Bankfilialen üblich, werden bei TGI keine Produkte verkauft, sondern gemeinsam mit den Kunden Lösungen erarbeitet für Ihre Baufinanzierung. Es gibt nicht die "Standardlösung" für die Finanzierung, so unterschiedlich wie die Traumwohnung ist die individuelle Finanzierung. Die Finanzierungslösung für einen Neubau wird sich in den meisten Fälle deutlich von der Finanzierung einer Bestandsimmobilie unterscheiden, zu Beginn steht jedoch immer die detaillierte Datenaufnahme. Für die Aufstellung eines tragfähigen und umsetzbaren Finanzierungskonzeptes benötigt der seriöse Finanzierungsberater schon sehr persönliche Auskünfte zur Bonität mit allen Angaben zu Einnahmen und Ausgabeverpflichtungen genauso wie aussagefähige Objektinformationen. Was nutzt die tolle Top-Kondition, wenn diese nicht umsetzbar ist? Die Datenaufnahme erfolgt entweder im persönlichen Gespräch oder über die online Finanzierungsanfrage

 

Direkt zur Online-Finanzierungsanfrage

 

auf dieser Seite. Die Aufbereitung erfolgt auf verschiedenen geschützten Plattformen auf denen mehr als 100 regionale, überregionale und Internetbanken die tagesaktuellen Konditionen und Finanzierungsrichtlinien hinterlegt haben unter strenger Einhaltung des persönlichen Datenschutzes. Aufgrund des hohen Finanzierungsvolumens, das über diesen Weg abgewickelt wird, sind hier natürlich die "Bestkonditionen" eingestellt. Anders als in vielen Bankfilialen üblich wird damit aber noch nicht die SCHUFA abgefragt, das erfolgt erst, wenn Sie sich für Ihre individuelle Finanzierungslösung entschieden haben und die Unterlagen eingereicht werden.

3. Individuelles Finanzierungskonzept

Die persönlichen Zielsetzungen und Wünsche sind das Fundament auf der das individuelle Finanzierungskonzept Ihrer Baufinanzierung aufgebaut ist, denn die Immobilienfinanzierung begleitet Sie ja langfristig und muss auch dauerhaft in Ihr Leben passen. Kernfragen sind dabei:

 

  • Welche monatliche Rate kann für die Baufinanzierung eingesetzt werden?
  • Wie ist die aktuelle Lebenssituation und wie ist die weitere Planung?
  • Wie schnell soll das Darlehen entschuldet sein?
  • Was kann an Eigenmittel und realistischer unentgeltlicher Eigenleistung eingesetzt werden?
  • Welche Anforderungen für Fördermittel oder öffentliche Mittel sind erfüllt?
  • Wie wichtig ist die langfristige Zinssicherheit und Nachhaltigkeit der Finanzierung?
  • Wie wichtig sind Sondertilgungsoptionen und Tilgungssatzwechsel bei der Rückzahlung?
  • Welche weiteren Vermögenswerte, Sparpläne und Lebensversicherungen sind vorhanden?
  • Wie soll die Risikoabsicherung bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit erfolgen?

 

Oftmals kann der Finanzierungsberater bereits im Gespräch mit Ihnen gemeinsam Ihr individuelles Finanzierungskonzept entwickeln und mit Ihnen verschiedene Szenarien und Alternativen besprechen. Die Finanzierungsrichtlinien der beteiligten Banken und die Umsetzbarkeit werden dabei mit geprüft. Sie erhalten dann ein konkretes Finanzierungsangebot, bei dem die angebotenen Konditionen bankenabhängig für einen Zeitraum für Sie reserviert sind.

4. Aufbereitung der Unterlagen und Antragstellung

Sind alle Ihre offenen Fragen geklärt und Sie haben die Entscheidung für Ihre individuelle Finanzierungslösung getroffen, kann der Finanzierungsantrag gestellt werden. Jede Bank möchte natürlich vor Vertragsabschluss die zukünftigen Kunden und Darlehensnehmer kennenlernen. In Deutschland haben die Banken eine strenge gesetzliche Prüfungspflicht vor Darlehensvergabe. Die Bank muss nach eigenem Ermessen die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit der Darlehensnehmer gewissenhaft prüfen. Die Liste der erforderlichen Unterlagen kann daher von Bank zu Bank verschieden sein. Ihr Finanzberater bei TGI Finanzpartner prüft die einzureichenden Unterlagen aus Bank Sicht vor und bereitet diese entsprechend auf, damit mögliche Nachfragen bereits im Vorhinein geklärt werden können. Erst mit der Antragstellung bei der Bank wird die SCHUFA bankseitig abgefragt.

5. Darlehensvertrag und Auszahlungsbegleitung

Nach abschließender Kreditprüfung der Bank erhalten Sie ein bindendes Darlehensvertragsangebot, damit ist das Darlehen bankenseitig verbindlich zugesagt, wenn der Darlehensvertrag innerhalb einer bestimmten Zeit, meist 10 Arbeitstage, unterschrieben wieder zurückgeschickt wird. Das ist auch der optimale Zeitpunkt, um innerhalb dieses Zeitraumes den Beurkundungstermin für den Kaufvertrag des Hauses oder Grundstückes zu legen. Gern gehen wir gemeinsam mit Ihnen den Darlehensvertrag durch, klären Ihre Fragen dazu und besprechen die Auszahlungsvoraussetzungen. Sind mehrere Banken an der Finanzierung beteiligt, koordinieren wir für Sie den wechselseitigen Informationsaustausch zwischen diesen. Bei allen Fragen im gesamten Auszahlungsprozess lässt Ihr Finanzierungsberater Sie nicht damit allein, sondern ist Ihr fachkundiger Begleiter.

6. Jährlicher Finanzierungscheck

Auch nachdem die Darlehen komplett ausgezahlt sind, und Ihre regulären Zahlungen laufen, können Sie mit Ihrem Finanzberater einen jährlichen "Baufi-Check" vereinbaren bei dem Sie anhand der Jahreskontoauszüge den aktuellen Stand besprechen können und sich über die Auswirkungen von möglichen Umstellungen oder den Effekt von Sondertilgungen und Tilgungssatzveränderungen beraten lassen können.

7. Anschluss- oder Umfinanzierung

Auch wenn nach vielen Jahren Ihre vereinbarte Zinsfestschreibung ausläuft haben wir das im Blick und sprechen Sie rechtzeitig an, um Sie auf Sonderkündigungsrechte hinzuweisen, wenn z.B. im Laufe der Jahre die Zinsen gesunken sein sollten. Rechtzeitig vor Ablauf der regulären Zinsbindung erhalten Sie von uns entsprechende Umfinanzierungsangebote. Es kann durchaus vorteilhaft sein, für die Anschlussfinanzierung dann eine andere Bank zu nehmen.

 

Haus - Finanzierung - TGI ... bei der Finanzierung sind wir Ihr kompetenter Partner und Begleiter in allen Fragestellungen, wohnen müssen Sie allein.

Immobilienkauf beim Notar

Der Ablauf unter Einbindung des Notars

Der Notar sorgt für die vertragliche Abwicklung

Ein Notar sorgt für die vertragliche Abwicklung beim Immobilienkauf und unterstützt den Käufer und Verkäufer, er schützt vor ungesicherten Zahlungen und klärt umfassend, objektiv und neutral über alle Rechtsfolgen des Kaufvertrages auf. Der Verkäufer soll nicht sein Eigentum verlieren, ohne auch den Kaufpreis zu erhalten und der Käufer nicht den Kaufpreis zahlen, ohne die Gewissheit auch Eigentümer zu werden. Das garantiert nicht nur der Notar, er haftet auch dafür. Als neutraler Sachwalter beider Parteien, auch wenn er von Käuferseite bezahlt wird, gewährleistet die Ausgewogenheit des Kaufvertrages für beide Parteien.

Der Notar bespricht mit Ihnen und dem Verkäufer die Zielvorstellungen

Der Notar bespricht mit Ihnen und dem Verkäufer die Zielvorstellungen und informiert dabei über die Regelungsmöglichkeiten. Viele Notare haben dazu ein entsprechendes Formblatt, mit dem die Daten und die zu regelnden Besonderheiten des Vertrages erfasst werden. Für den Käufer der für die Kaufpreiszahlung eine Finanzierung benötigt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Kaufvertrag eine Belastungsvollmacht enthält. Eine Bank zahlt den Kaufpreis nämlich nur dann aus, wenn eine Sicherung in Form einer Grundschuld eingetragen ist. Um die Grundschuld eintragen zu können, müsste der Käufer eigentlich bereits Eigentümer sein. Kann er aber nicht sein, da er dazu den Kaufpreis gezahlt haben müsste. Die Lösung dieses Widerspruchs ist die Belastungsvollmacht, mit der die neue Grundschuld für den Käufer bereits vor Eigentumsübergang eingetragen werden kann.

Der Notar erstellt einen Entwurf des Kaufvertrags

Dann erstellt der Notar den Entwurf eines Kaufvertrages, mit denen sich die Vertragsparteien gründlich auseinandersetzen sollten, um eventuelle Fragen vor Unterzeichnung und Beurkundung mit dem Notar zu klären. Erst mit der Beurkundung wird der Vertrag für Käufer und Verkäufer rechtsgültig und bindend. Bis zu diesem Zeitpunkt können beide Parteien von ihren vorvertraglichen Zusagen noch zurücktreten. Muss der Vertrag nach der Beurkundung z.B. wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeiten rückabgewickelt werden wird das teuer für den Käufer.

 

Der zeitliche Ablauf für Finanzierung und Vertragsabwicklung ist daher für den Käufer von großer Bedeutung:

 

  1. Aufstellung des Finanzierungskonzeptes mit den unabhängigen Sachverständigen für Fördermittel und Baufinanzierung
  2. Erstellung des Kaufvertragsentwurfes (wird i.d.R. als Unterlage für die Bank benötigt)
  3. Finanzierungsantrag
  4. Finanzierungszusage / -bestätigung der Bank
  5. Beurkundungstermin beim Notar
Beurkundung

Bei der Beurkundung geht es darum festzustellen, dass der Vertrag die Interessen beider Parteien erfüllt. Hierzu liest der Notar den Vertrag vor und erläutert den rechtlichen Inhalt und berücksichtigt Änderungs- und Ergänzungswünsche der Parteien. Der Notar beantragt die Eintragung einer Auflassung ("reserviert") im Grundbuch, die garantiert, dass der Verkäufer bis zur Eintragung des neuen Eigentümers das Objekt nicht ein zweites Mal verkaufen kann. Für die Ablösung der eventuell noch bestehenden finanziellen Belastungen im Grundbuch holt der Notar bei den Banken den genauen Schuldenstand zum Ablösetermin ein. Als Treuhänder ist der Notar verantwortlich für die Löschung der Grundschulden des Verkäufers gegen Zahlung des entsprechenden Anteils des Kaufpreises. In der Fälligkeitsmitteilung, die der Notar erstellt, bestätigt dieser, das die Voraussetzungen zur Kaufpreiszahlung erfüllt sind und teilt mit, wie der Kaufpreis auf die abzulösenden Banken und den Verkäufer aufzuteilen ist. Der Käufer muss nun an seine finanzierenden Banken die entsprechenden Auszahlungsaufträge für die ordnungsgemäße Kaufpreiszahlung erteilen.

Umschreibung des Grundstücks

Sobald der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung über die Bezahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer) vorliegt, beantragt der Notar die Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch. Damit wird der Käufer Eigentümer.

Notaranderkonto

Bei einem Notaranderkonto eröffnet der Notar ein Konto auf welches der gesamte Kaufbetrag vom Käufer bzw. seinen finanzierenden Banken überwiesen wird. Der Notar übernimmt die Verteilung des Geldes an die abzulösenden Banken. Nach korrekter Eintragung des Käufers in das Grundbuch als neuer Eigentümer des Grundstückes, überweist der Notar das Geld an den Verkäufer. Die Abwicklung über ein Notaranderkonto verteuert zwar die Kaufvertragsabwicklung ein wenig, ist aber für den Käufer wesentlich komfortabler, wenn das Kaufobjekt noch mit Grundschulden belastet ist.

Kaufvertragsabwicklung

Im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung nimmt der Notar natürlich Einsicht in das Grundbuch, um festzustellen, ob der Verkäufer auch der Eigentümer ist und welche Belastungen im Grundbuch eingetragen sind. So sollte auf jeden Fall z.B. ein Wohnrecht oder Nießbrauch für die Oma des Verkäufers gelöscht werden, ein Leitungsrecht z.B. für Strom- oder Wasserversorgung ist dagegen nicht als so kritisch zu sehen, sollte aber dem neuen Eigentümer bewusst sein. Wie sich ein derartiges Recht auf den Wert des Objektes auswirkt, muss der Käufer selbst entscheiden.

Baulastenverzeichnis

Neben dem Grundbuch existiert im jeweiligen Bauamt noch das sogenannte Baulastenverzeichnis, in das der Notar keine Einsicht nimmt. Wer es genau nimmt, sollte auch hier als berechtigt Interessierter (Vorlage des Kaufvertragsentwurfes) Einsicht nehmen. Wenn der Nachbar z.B. das Recht hat, die Bebauungsgrenzen zu unterschreiten, wird das im Baulastenverzeichnis festgehalten.

Kauf einer Eigentumswohnung

Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird das Grundbuch ersetzt durch das Wohnungsgrundbuch, d.h. ein gemeinsames Grundstück auf dem das Haus steht wird nach Miteigentumsanteilen auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt. Die Teilungserklärung, in der die Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum geregelt wird samt allen Nachträgen sollte eine Anlage des Kaufvertrages sein. Der Notar übernimmt hier keine inhaltliche Prüfung, das obliegt dem Käufer. Für alles, was sich im Sondereigentum befindet (z.B. Fenster, Bodenbeläge, Innenputz), ist der einzelne Eigentümer verantwortlich. Alles was das Gemeinschaftseigentum betrifft, wird durch alle Eigentümer geteilt. Die genaue Prüfung der Protokolle und WEG-Beschlüsse beugt möglichen zukünftigen Sonderumlagen für große Instandhaltungsmaßnahmen vor. Der Käufer kann aber in den Kaufvertrag einen Passus aufnehmen lassen, in dem der Verkäufer bestätigt, alle Informationen zu Beschlüssen und Sonderumlagen gegeben zu haben.