Wer Hauseigentümer werden will, benötigt abgesehen von einer gesicherten Baufinanzierung noch einige weitere Versicherungen damit der Traum vom Eigenheim am Ende nicht platzt. Egal ob es sich bei Ihrem Bauvorhaben um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt, es gibt eine Vielzahl an Versicherungen die Sie vor, während oder nach der Bauzeit benötigen. Damit Sie als Bauherr bei der Fülle an Möglichkeiten nicht den Überblick verlieren, haben wir in drei Blogbeiträgen einige wichtige Versicherungen für Sie zusammengetragen.
Grundsätzlich lassen sich Versicherungen in drei Kategorien unterteilen:
- Hausbauversicherungen vor der Bauzeit (Teil 1)
- Hausbauversicherungen während der Bauzeit (Teil 2)
- Hausbauversicherungen nach der Bauzeit (Teil 3)
In unserem dritten Teil von „Versicherungen für Bauherren“ stellen wir Ihnen zwei wichtige Versicherungen vor, die Sie nach der Bauzeit benötigen.
Wohngebäudeversicherung
Niemand kann Ihr Haus vor den Schäden von Brand, Sturm, Hagel, Frost oder einen Wasserrohrbruch schützen, die Wohngebäudeversicherung schützt Sie jedoch davor, dass Sie auf den entstehenden Kosten sitzenbleiben. Eine Wohngebäudeversicherung greift nach der Fertigstellung der Immobilie und schützt vor unvorhergesehenen Ereignissen. Sie gilt als eine der Pflichtversicherungen für Hausbesitzer. Ergänzt wird diese optional durch eine Elementarschadenversicherung, die vor Überschwemmungen, Rückstaus und Schneedruck schützt. Obwohl Vulkanausbrüche, Erdrutsche und Erdbeben in unseren Breiten eher unüblich sind, sind sie dennoch dort enthalten.
Der Abschluss der Versicherung erfolgt nach Fertigstellung Ihrer Immobilie. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Versicherungsschutz in der Regel solange Sie die Immobilie bewohnen. Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig vom Wert, Zustand und Lage der Immobilie.
Welche Schäden sind versichert?
Im Gegenteil zu einer Hausratversicherung, versichert die Wohngebäudeversicherung alle Bestandteile die fest mit Ihrem Bauwerk verbunden sind, wie zum Beispiel das Mauerwerk und das Dach. Mit inbegriffen sind Einbauten und Anbauten, die mit Ihrem Wohngebäude fest verbunden sind. Dazu gehören unter anderem die Terrasse und die Einbauküche des Hauses. Auch zusätzliche Bauten wie die Garage oder ein Carport können Sie mit der Wohngebäudeversicherung a
bsichern. Damit es im Schadensfall nicht zu bösen Überraschungen kommt, überprüfen Sie vor Abschluss der Versicherung ganz genau welche Teile Ihrer Immobilie in der Gebäudeversicherung mitversichert sind! Die Wohngebäudeversicherung ersetzt, je nach Umfang der vorab vereinbarten Versicherungssumme, alle Kosten die zur Wiederherstellung des alten Gebäudezustandes notwendig sind. Dazu gehören auch die Ausgaben, die durch Aufräumarbeiten oder für eine Ersatzwohnung bzw. die Unterbringung in einem Hotel entstehen.
Gut zu wissen: Prüfen Sie das Thema der Verglasung bitte speziell. Versicherungen machen Unterschiede zwischen allgemeinem Gebrauch, Sturm- und Hagelschäden und ggf. Mobiliarverglasung.
Hausratversicherung
Ist der Hausbau erstmal abgeschlossen und der Einzug erfolgt, sind einige Folgeversicherungen im Anschluss an die Bauphase ratsam. Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, ist die Hausratversicherung keine Pflichtversicherung. Warum sich eine Hausratversicherung trotzdem lohnt? Weil Sie Ihr gesamtes bewegliches Hab und Gut vor den verschiedensten Schäden schützt. Darunter fallen unter anderem Schäden durch Feuer oder Einbruch. Wenn Sie unsicher sind, was alles unter den Schutz einer Hausratsversicherung fällt, stellen Sie sich vor, man stelle Ihr gesamtes Haus auf den Kopf und schüttele es. Alles was in diesem Moment herausfällt, ist versichert.
Der Abschluss der Hausratsversicherung erfolgt nach Fertigstellung Ihrer Immobilie, wenn noch keine vorhanden ist. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Versicherungsschutz in der Regel solange Sie die Immobilie bewohnen. Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig von der Wohnfläche, vom Wohnort und den abgeschlossenen Zusatzversicherungen. Auch, wenn Sie in einer Mietwohnung leben ist diese Versicherung sinnvoll, da dann auch dort ihr Hausrat versichert ist – zum größten Teil sogar auf Reisen. Bei Umzug zieht auch diese Versicherung mit um – wichtig: Sie müssen den Umzug und die neue Wohnfläche nachmelden, damit es nicht zur Unterversicherung kommt.
Welche Schäden sind versichert?
Welche Schäden sind denn jetzt eigentlich genau versichert? Diese Frage lässt sich leider gar nicht so leicht beantworten, klären Sie deshalb vor Abschluss der Versicherung ganz genau welche Schäden von Ihrer Versicherung abgedeckt werden. Eine Hausratsversicherung deckt in der Regel alle Möbel, Haushaltsgeräte sowie Kleidung ab. Auch geliehene Gegenstände, die sich innerhalb Ihrer Immobilie befinden, fallen unter den Schutz der Versicherung. Eine Einbauküche gehört nur dann zum Hausrat, wenn Sie die Küche selbst erworben und eingebaut haben und sie auch wieder ausbauen können. Bis zu einer vorab festgelegten Obergrenze, sind auch Wertgegenstände in der Hausratversicherung enthalten. Der Versicherungsschutz umfasst abgesehen von der Wohnfläche innerhalb Ihres Hauses auch die Terrasse, Garage, Anbauten und Kellerräume.
Bitte bedenken Sie, dass nicht jede Versicherung Schäden durch Fahrlässigkeit (Einbruch durch ein gekipptes Fenster) abdeckt. Fragen Sie Ihren Makler oder uns danach!
Gut zu wissen: Fahrräder müssen häufig extra versichert werden!
Wenn Sie zum Thema Versicherungen recherchieren, werden Sie schnell merken wie viele Versicherungsangebote der Markt zu bieten hat. Doch nicht alle Versicherungen sind zwingend notwendig. Des Weiteren überschneiden sich häufig die Leistungen der verschiedenen Versicherungen. Bei TGI Finanzpartner informieren wir Sie gern zum Thema „Versicherungen für Bauherren“ und helfen Ihnen die richtigen Versicherungen für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Versicherungen? Oder wünschen Sie genauere Informationen zu den Themen Baufinanzierung, Finanzierungsmittel, Fördermittel oder ähnlichem? Ihr TGI Finanzpartner in Kiel, Hamburg und Flensburg steht Ihnen von der Erstberatung bis hin zur Kaufpreiszahlung jeder Zeit mit Rat und Tat zu Seite. Für TGI stehen Ihre Wünsche und Möglichkeiten im Mittelpunkt der persönlichen Beratung.
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