Der Weg vor Gericht, ob selbst verschuldet oder nicht, kann schnell sehr teuer werden. Denn Grundsätzlich gilt, dass der Verlierer die Kosten für den Gerichtsprozess übernimmt. Und zwar für beide Parteien.
Das Kostenrisiko vermindern mit einer Rechtsschutzversicherung
Wer rechtsschutzversichert ist, der kann das Risiko minimieren, nach einem verlorenen Prozess auf hohen Anwaltskosten und Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Denn die Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, sondern darüber hinaus auch eventuelle Kosten für Sachverständige und auch Auslagen für etwaige Zeugen. Auch wenn diese Versicherungsart von vielen noch als nicht unbedingt notwendig erachtet wird (so wie beispielsweise die existenziell wichtige Haftpflichtversicherung oder Krankenversicherung) und darüber hinaus die Rechtsschutzversicherung im Versicherungsrecht noch ein verhältnismäßig junger Zweig der Privatversicherung ist, gewinnt sie angesichts stetig steigenden Rechtsstreitigkeiten immer mehr an Bedeutung. Über den Sinn und Unsinn sollte aber jeder selber entscheiden.
Wonach richten sich die Kosten in einem Rechtsstreit?
Die Höhe der anfallenden Kosten in einem Rechtsstreit richtet sich nach dem Streitwert. Geht es um eine Geldsumme, entspricht der Streitwert exakt der Forderung. Bei Sachgegenständen wird der Sachwert für die Berechnung des Streitwerts zugrunde gelegt. In einigen Fällen existieren auch Richtwerte, die herangezogen werden können oder aber das Gericht legt den Streitwert fest.
Gerade bei Streitwerten bis maximal 10.000 Euro, kann das Verfahren schnell teurer werden als der eigentliche Streitgegenstand. Häufige Fälle sind beispielsweise der Streit um Mängel beim Gebrauchtwagenkauf oder auch Nachbarschaftsstreitereien im Allgemeinen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite
Grundsätzlich gilt, wer rechtsschutzversichert ist, der ist im Streitfall auf der sicheren Seite. Aber, denken Sie daran, bevor Sie eine Klage einreichen, die Zusage der Versicherung für die Kostenübernahme einzuholen, denn die Versicherer behalten sich eine sogenannte Deckungszusage vor.
Rechtsschutzversicherung ist aber nicht gleich Rechtsschutzversicherung. Die Versicherer unterteilen sie in drei Bereiche: Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz, teilweise sogar noch differenzierter. Darüber hinaus wird meistens auch noch zwischen Angestellten und Selbständigen unterschieden.
In der Regel bieten die Rechtschutzversicherer eine Kombination aus Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtschutz ab. Sofern darüber hinaus keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, deckt eine Rechtsschutz Versicherung folgende Bereiche ab:

- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungsrechtsschutz (z.B. Mietrechtsschutz)
- Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Rechtsschutz vor den Finanzgerichten in Steuerangelegenheiten
- Verwaltungsrechtsschutz
- Rechtsschutz in Verkehrssachen (Verkehrs Rechtsschutz)
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Rechtsschutz in Strafsachen
- Rechtsschutz vor den Sozialgerichten (Hartz IV etc.)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Eherecht
Auch, wenn grundsätzlich gilt, dass man mit einer Rechtsschutzversicherung im Ernstfall gut abgesichert ist, gibt es auch einige Fälle in denen die Versicherung nicht greift.
Beispiele hierfür können sein:
- Fälle im Zusammenhang mit einem Streik
- Prozesse vor Verfassungsgerichten
- alles rund um den Hausbau
- Ansprüche aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer
- Streitigkeiten der Versicherungsnehmer untereinander (Familienangehörige)
- Fälle im Rahmen einer Insolvenz des Versicherungsnehmers
- die Abwehr bestimmter Schadenersatzansprüche
Vor Versicherungsabschluss sollte man daher unbedingt die Allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen oder gezielt nachfragen und sich informieren. Gegebenenfalls können einige Fälle durch den Abschluss von zusätzlichen Policen mitversichert werden.
Dies gilt im Übrigen auch für alle Fälle, die etwas mit Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. Denn der Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist nicht Bestandteil einer privaten Rechtsschutz. Wer sich in diesen Fällen absichern möchte, sollte unbedingt eine entsprechende Versicherung mit abschließen. Gibt es meistens auch im Paket.
Übrigens, auch wer sich vor einem Strafgericht wegen einer vorsätzlich begangenen Tat verantworten muss, kann in den meisten Fällen nicht auf die Kostenübernahme durch den Versicherer hoffen. Einige Versicherungen bieten zwar einen rückwirkenden Versicherungsschutz an, sollte der Versicherungsnehmer nur wegen einer fahrlässigen Tatbegehung verurteilt werden, doch bei einem Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr schließen die meisten Versicherer grundsätzlich eine Kostenübernahme aus – unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt und man im Recht ist oder nicht.
Worauf ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung noch zu achten?
Abschließen kann grundsätzlich jeder eine Rechtsschutzversicherung, Angestellter oder Selbständiger. Allerdings ist die Tätigkeit maßgeblich für den Tarif. Übrigens: auch wer die Selbständigkeit nur als Nebentätigkeit ausübt, kann als selbständig gelten. Entscheidend ist der Jahresumsatz, Die Versicherer setzen hier Obergrenzen zwischen 6.000 und circa 20.000 Euro.
Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz für Selbstständige nur unwesentlich teuer. Aber, es besteht die Möglichkeit, dass der Berufsrechtsschutz bei einer herkömmlichen Versicherung für Selbständige ausgeschlossen ist. Für einen Angestellten, der nur nebentätig Selbstständig ist, kann dies unter Umständen bedeuten, dass er keinen Versicherungsschutz für seine hauptberufliche Tätigkeit genießt. Darauf sollte man unbedingt bei Versicherungsabschluss achten.
Wer ist versichert?
Entscheidet man sich nicht ausdrücklich für einen Single-Tarif, sind auch der Lebenspartner und die minderjährigen Kinder mitversichert, egal ob man verheiratet ist oder nicht. Kinder, welche die Volljährigkeit erreicht haben, sind noch solange mitversichert bis sie eine eigene auf Dauer ausgelegte bezahlte berufliche Tätigkeit ausüben.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Moment, wenn der erste oder gegebenenfalls auch einmalige Versicherungsbeitrag an die Versicherung überwiesen wurde. Allerdings ist es bei der Rechtsschutzversicherung oft etwas anders als bei anderen Versicherungen. Häufig setzt der Rechtschutz erst nach einer gewissen Zeit ein, meistens beträgt die Karenzzeit 3 Monate. Damit wollen die Versicherer ausschließen, dass der Versicherte sich lediglich einen Finanzierer für einen bereits bevorstehenden Rechtsstreit sucht.
In einigen Fällen kann die Karenzzeit sogar noch länger ausfallen. Jedoch gibt es auch einige Arten von Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit. Das Inkrafttreten des Versicherungsschutzes ohne Wartezeit ist jedoch eher die Ausnahme. Erfragen Sie diese Informationen unbedingt vorab bei Ihrem Versicherer. In scheidungsrechtlichen Angelegenheiten kann die Ausschlussfrist für die Kostenübernahme sogar bis zu drei Jahre betragen. Einige Versicherer schließen Scheidungssachen sogar komplett aus.
Welche Kosten deckt die Versicherung ab
Ist der Rechtsschutzfall erst ein mal eingetreten übernimmt in der Regel die Versicherung die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten (inkl. Zeugen und Sachverständigenkosten), Kosten für die Zwangsvollstreckung, Kosten für Verwaltungsverfahren (bei Widerspruch und Einspruch) sowie die Kosten des Gegners, sofern der Versicherungsnehmer die Kosten übernehmen müsste.
Allerdings legt die Versicherer für die Kostenübernahme die gesetzlich vorgesehen Gebühren zugrunde. Bedeutet: wenn man mit seinem Anwalt (was nicht unüblich ist) eine Vereinbarung für eine höhere Bezahlung getroffen hat, dann muss man die Differenz selbst bezahlen. Dies gilt auch, wenn man den Prozess gewinnt, denn man kann natürlich nicht dem Gegner die teuren Kosten für einen vermeintlichen Staranwalt aufdrücken.
Bevor es zu einem teuren Rechtstreit kommt, empfiehlt es sich in vielen Fällen eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Ziel einer Mediation ist es, einen Streit zu schlichten und so schnell zu einer pragmatischen Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Gut: bei immer mehr Versicherungsgesellschaften gehört die Mediation bzw. die Kostenübernahme hierfür zur Rechtschutzversicherung dazu. Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf.
Rechtsschutzversicherungen mit Selbstbeteiligung
Um einen möglichst günstigen Tarif zu erhalten, kann es sinnvoll sein, einen Tarif mit Selbstbeteiligung zu wählen. Bei einigen Versicherungen ist dies möglich. Meistens liegt die Selbstbeteiligung zwischen 0 und 500 Euro. Die Selbstbeteiligungskosten trägt der Versicherte. Kosten, welche die Selbstbeteiligung übersteigen, übernimmt dann die Versicherung – allerdings nur bis zur vertraglich vereinbarten Höchstsumme.
So findet man die richtige Rechtsschutzversicherung
Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gilt es, die eigenen Ansprüche an eine Versicherung genauestens abzuwägen und zu überprüfen, damit man auch die richtige Versicherung für sich findet, denn im Vergleich findet sich für jeden individuellen Anspruch der passende Tarif.
Wer beispielsweise beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist, für den empfiehlt es sich eine Versicherung mit Verkehrsrechtsschutz abzuschließen. Dies gilt übrigens auch für Radfahrer. Singles brauchen außerdem keinen Tarif, der den Eherechtsschutz einschließt, genauso wenig wie kinderlose Menschen eine Versicherung benötigen, welche die Kinder berücksichtigt.
Durch die richtige Auswahl und die Eingrenzung des benötigten Schutzes, lässt sich bei der Versicherungsprämie einiges sparen. Helfen kann hierbei ein Versicherungsvergleich. Denn genauso, wie es viele unterschiedliche Versicherungsschutzfälle gibt, gibt es auch unterschiedliche Tarife.
In unserem Rechner finden Sie eine Auswahl geprüfter Versicherer, mit denen wir zusammenarbeiten inkl. der Möglichkeit des Onlineabschlusses:
Link zu unserem Endkundenrechner in der Sparte Rechtsschutz – inkl. Onlineabschluß
Bei Fragen bitte gerne anrufen und kostenfrei bei uns beraten lassen.
Dabei liegt die Preisspanne zwischen rund 40 Euro für eine einfache Privat-Rechtsschutzversicherung bis über 400 Euro für Rundum-Sorglos-Paket inkl. Scheidungs-Rechtsschutz. Ein Vergleich lohnt sich deshalb immer!
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