Jeder sollte eine Hausratversicherung haben. Denn neben der Haftpflichtversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung und der Altersvorsorge, gehört die Hausratversicherung zu den absoluten Pflichtversicherungen.

Was fällt alles unter Hausrat?
Grundsätzlich umfasst die Hausratversicherung alle Gegenstände eines Hauses oder einer Wohnung. Also das Mobiliar und der gesamte Hausrat. Voraussetzung ist, dass die Gegenstände sich in dem versicherten Haus oder der versicherten Wohnung befinden. Dazu zählt auch die Garage oder ein zum Haus gehörendes Nebengebäude.

Selbst wenn man im Haus, Keller oder Schuppen ein Kanu, ein Ruderboot oder ein Fahrrad lagert, gehören diese Sachen zum Hausrat und sind durch die Hausratversicherung versichert. Gleiches gilt für die am Haus montierten Gegenstände wie z.B. die Satellitenschüssel oder die Markise am Haus oder Balkon. Auch Gartengeräte wie der Rasenmäher sind versichert, genauso wie die Einbauküche.
Etwas anders ist der Fall bei Gegenständen im Garten. Gegenstände, die sich im Garten befinden sind nicht zwingend mitversichert – dies hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Einige Versicherungen schließen Gartenmöbel oder auch Wäsche, die sich auf einer Wäscheleine im Garten oder auf dem Balkon befinden mit ein, andere nicht. Achten Sie hierauf, wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen – allerdings nur bis zu einem Wert von 300 bis 500 Euro.
Teure Gartenmöbel sollten nach Gebrauch unbedingt wieder in einem abschließbaren Raum verstaut werden, damit sie auf jeden Fall mitversichert sind und man bei einem Schadensfall keine böse Überraschung erlebt.
Die Hausratversicherung beschränkt sich übrigens nicht nur auf die eigenen vier Wände. Denn fester Vertragsbestandteil dieser Versicherungsart ist die Außenversicherung, die einen Versicherungsschutz auch außerhalb des vereinbarten Versicherungsortes gewährt.
Die Außenversicherung ist besonders wertvoll, da der Versicherte somit auch am Arbeitsplatz, auf Reisen, im Auto oder im Hotelzimmer den vollen Versicherungsschutz genießt. Einige Anbieter gewähren diesen sogar im Krankenhaus. Die Außenversicherung greift hierbei bei vielen Anbietern auch bei Diebstahl.
Und sogar Gegenstände, die in die Reparatur gegeben wurden, sind bis zu einer Grenze von 10.000 Euro bzw. maximal 10% der Versicherungssumme mitversichert. Bei Vertragsabschluss sollte daher unbedingt auf den Punkt Außenversicherung geachtet werden und man sollte sich vergewissern, welche Orte alle mitversichert sind.
Übrigens: auch Vandalismus ist mitversichert. Dazu zählt auch das zerstörte Türschloss bei einem Einbruch oder auch nur bei einem Einbruchsversuch.
Vorsicht bei Wertsachen und Bargeld

Wer Zuhause besondere teure Wertsachen aufbewahrt oder auch viel Bargeld, der sollte sich unbedingt einen Tresor anschaffen, denn das dürfen Versicherungen ab einer bestimmten Summe verlangen, damit der Versicherungsschutz auch greift. Auch dürfen die Versicherer eine Obergrenze für den Ersatz festlegen.
Zu Wertsachen gehören neben Bargeld, Scheck- und Kreditkarten sowie Schmuck, auch Kunstgegenstände, Antiquitäten und handgeknüpfte Teppiche. Bei antiken Möbeln gelten keine besonderen Regelungen für die Aufbewahrung.
Welche Risiken sichert die Hausratversicherung ab?
Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung Schäden durch Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Aber auch, wenn ein Flugzeug auf das Haus stürzt zahlt die Versicherung. Schäden durch einen möglichen Krieg oder einen Vorfall in einem nahegelegenen Kernkraftwerk sind allerdings nicht versichert.
Auch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen müssen extra versichert werden. Hier greift der Schutz der herkömmlichen Versicherung nicht. Vorsicht! Glasbruch ist auch nicht immer mitversichert. Oft wird eine Glasversicherung (auch: Glasbruchversicherung) optional angeboten.
Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung Überspannungsschäden bei Gewittern einschließt. Neue Versicherungsverträge bieten meistens diesen Schutz, aber wer einen älteren Vertrag besitzt, sollte diesen unbedingt überprüfen. Schlägt ein Blitz in einem Nebenhaus ein, kann in dessen Folge eine gewaltige Spannung durch die Stromleitungen fließen und alle angeschlossenen Geräte überlasten und so zerstören. Das kann schnell sehr teuer werden.
Worauf muss man noch achten?
Im Laufe der Jahre wächst der Hausrat. Die Hausratversicherung sollte unbedingt entsprechend der Versicherungssumme mitwachsen. Wer den Höchstwert nicht anpasst, erlebt häufig im Schadensfall ein böses Erwachen. Denn die Versicherer übernehmen nur den Schaden bis zur vertraglich vereinbarten Höchstsumme.
Bei der Hausratversicherung gilt es also, diese regelmäßig zu überprüfen. Wem das zu aufwendig ist, der kann den Wert auch nach der Wohnfläche berechnen lassen. Als Faustformel gilt hier: pro Quadratmeter Wohnfläche 650 Euro. Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern ergibt sich somit eine Deckungssumme von 52.000 Euro. Wichtig: der Betrag von 650 Euro steht fest. Man kann keinen anderen Betrag ansetzen. Der Vorteil: bei Versicherungen, die dieser Pauschale zugrunde liegen, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung. Im Schadensfall bedeutet dies, dass die Versicherung ohne zu prüfen, ob der Kunde gegebenenfalls unterversichert ist, den Schaden.
Der Nachteil dieser Versicherungsform. Die Versicherung zahlt maximal den Höchstbetrag von 52.000 Euro für die beispielhafte 80 Quadratmeter-Wohnung. Wer also in seiner Wohnung Gegenstände mit einem Wert von mehr als 52.000 Euro aufbewahrt, der sollte von dieser Versicherungsmethode absehen.
Was ist im Schadensfall zu beachten?

Bei einem Einbruch ist es wichtig, umgehend die Polizei zu alarmieren, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Anschließend gilt es, eine sogenannte Stehlgutliste mit allen entwendeten Gegenständen aufzustellen. Neben der reinen Auflistung sollten die Gegenstände auch beschrieben und der Wert angegeben werden. Im Idealfall legt man auch noch die Rechnungen bei. Um keine Probleme bei der Schadensregulierung zu bekommen, sollte die Stehlgutliste unverzüglich erstellt werden. Es gibt zwar keine vorgeschriebene Frist hierfür, aber Sie sollten die Liste innerhalb weniger Tage vorlegen. Andernfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Bei größeren Schäden ist es unter Umständen auch ratsam sich durch einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen.
Auch hier gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Wer sich optimal auf den Ernstfall vorbereiten will, der fertigt bereits im Vorwege eine Liste an und vervollständigt diese laufend. Damit hilft man nicht nur der Polizei bei einer möglichen Wiederbeschaffung des Diebesguts, sondern man ist auch optimal vorbereitet für die Versicherung und die Versicherer sehen so etwas gern.
Wichtig ist hierbei aber, dass die Liste vollständig ist, denn die Polizei nimmt die gemachten Angaben auf und führt Protokoll darüber. Nachträglich etwas zusätzlich einzureichen, kann unter Umständen zu Problemen bei der Schadensregulierung führen.
Bei allen anderen Schadensfällen, die unter die Hausratversicherung fallen, reicht eine einfache Schadensmeldung. In dieser Schadensmeldung schildert man den Vorfall und was genau beschädigt wurde. Auch hier sollte man schnell handeln. Als Regel gilt, maximal eine Woche.
Außerdem ist wichtig, dass man als Versicherter alles dafür tut, dass es gar nicht erst zu einem Schadensfall kommen kann. Ein Beispiel: kommt es zu einem Einbruch und es stellt sich heraus, dass die Haustür nicht verschlossen war, dann kommt es häufig vor, dass die Versicherer die Schäden nicht vollständig regulieren.
Ganz aus der Verantwortung können sich die Versicherungsunternehmen zwar nicht stehlen, aber in solchen Fällen ersetzen sie nur einen Teil des Schadens. Es sei denn, Sie haben eine Versicherung gewählt, die einen Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit gewährt.
So findet man die richtige Hausratversicherung
Damit man im Schadensfall optimal abgesichert ist, sollte man sich vor Vertragsabschluss umfangreich informieren und genau bedenken, wie hoch in etwa der Wert, der zum Hausrat gehörenden Sachgegenstände ist. Wer häufiger hohe Summen von Bargeld Zuhause hat, sollte sich unbedingt einen Tresor zulegen und auch dies beim Abschluss einer Hausratversicherung beachten.
Neben einer ausführlichen Beratung, ist beim Abschluss einer Hausratversicherung auch immer ein Versicherungsvergleich zu empfehlen, damit man auch tatsächlich den richtigen Versicherungsschutz für sich und sein Heim findet. Bezüglich der Kosten gibt es hier je nach Versicherungsschutz auch große Unterschiede. Ein Vergleich lohnt sich immer!
In unserem Rechner finden Sie eine Auswahl geprüfter Versicherer, mit denen wir zusammenarbeiten inkl. der Möglichkeit des Onlineabschlusses:
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Tipp: einige Versicherungsunternehmen bieten garantierte Beträge bei Fahrlässigkeit – informieren Sie sich darüber – es kann sich lohnen.
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