Wasserrohrbruch, Mietnomaden oder vereiste Wege – in und um die eigene Immobilie können die verschiedensten Schäden an Körper und Eigentum entstehen. Es besteht in Deutschland zwar keine Versicherungspflicht – Vermieter sind aber gut beraten, sich mit entsprechenden Policen für die größten Risikoszenarien zu wappnen. In unserem heutigen Blogartikel stellen wir unsere Top 5 Versicherungen für Vermieter vor – eine Handvoll Sicherheit.
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Wohngebäudeversicherung: unverzichtbare Versicherung für Vermieter
Die Wohngebäudeversicherung ist für Vermieter unverzichtbar und sollte direkt mit dem Erwerb einer Immobilie abgeschlossen werden. Die Versicherung schützt Vermieter finanziell vor Schäden, die durch unvorhergesehene Risiken wie Explosion und Feuer, austretendes Leitungswasser, Sturm, Blitz, Hagel und Frost an der eigenen Immobilie entstehen.
Die Wohngebäudeversicherung versichert zusätzlich zum Hauptgebäude auch Nebengebäude und weitere Gebäudebestandteile wie Umfriedungen, Garagen, Carports und Gartenanlagen. In besonders gefährdeten Regionen ist es notwendig, sich zusätzlich gegen Elementarschäden wie Erdrutsch oder Hochwasser zu versichern. Diese Erweiterungen sind als zusätzliche Option zu vielen Versicherungspolicen buchbar.
Hauseigentümer müssen die Wohngebäudeversicherung eigenständig abschließen. Zum Kauf von mit Krediten belasteten Immobilien ist die Vorlage eines solchen Vertrages sogar zwingend notwendig. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird die Versicherung gemeinschaftlich abgeschlossen und anteilig von jedem/jeder Eigentümer In getragen. Vermieter sollten sich hier bei der Verwaltung informieren, ob Vermietung in der Police eingeschlossen ist.
Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung richten sich nach dem Immobilienwert und den versicherten Risiken. Gemäß §2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können die Kosten für die Versicherung auf die Mieter umgelegt werden. Dafür ist es aber wichtig, dass die Kosten transparent in der Nebenkostenaufstellung aufgeführt werden.
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht + Wohnungshaftpflicht: unerlässliche Versicherungen für Vermieter
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist ebenfalls unerlässlich für alle Hausbesitzer. Die gesetzliche Haftungspflicht schreibt vor, dass Personen in Deutschland für (auch unwillentlich) verursachte Schäden mit ihrem eigenen Vermögen haften müssen. Ohne entsprechende Absicherung bedeutet das für Vermieter mitunter ein großes finanzielles Risiko.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Vermieter vor Schadensersatzansprüchen, die durch Mängel in der Verkehrssicherheit oder Instandhaltungspflicht der Immobilie verursacht wurden. Dies können sowohl Sach- und Vermögensschäden (z.B. ein auf ein parkendes Auto herabstürzender Ziegel), aber auch Personenschäden (z.B. ein/e Passant In stürzt auf vereistem Gehsteig) sein. Die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung liegen zwischen 40-150€/Jahr. Die Kosten können auf die Mieter umgelegt werden und sind steuerlich absetzbar.
Auch diese Versicherung müssen Hauseigentümer eigenständig abschließen, in einer WEG wird diese gemeinschaftlich abgeschlossen. Allerdings greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hier nur für Schäden im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum. Für Vermieter von Eigentumswohnungen empfiehlt sich deshalb zusätzlich der Abschluss einer Wohnungshaftpflichtversicherung.
Eine Wohnungshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die von Sondereigentum, also von der vermieteten Wohnung und/oder deren Bestandteilen ausgehen. Das können berechtige Schadensansprüche des Mietenden sein, die beispielsweise von dem Defekt der vermieteten Küchengroßgeräte verursacht sind. Auch Regressforderungen der Eigentümergemeinschaft sind enthalten.
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Rechtsschutzversicherung für Vermieter
Eine Rechtsschutzversicherung minimiert für den/die Vermieter In das Risiko von kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Mieterhöhungen, Fehlern in der Nebenkostenabrechnung oder Eigenbedarfskündigungen sind leider keine Seltenheit.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Fall der Fälle die Kosten von Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare für gerichtliche Gutachten, die Kosten einer Zwangsvollstreckung und die Gerichtskosten– unabhängig von Sieg oder Niederlage.
Rechtsschutzversicherungen für Vermieter können nur zusätzlich zu einer privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Die Preise hierfür variieren abhängig von der Anzahl der vermieteten Wohneinheiten stark. Die Kosten können nicht auf den Mietenden umgelegt werden und sind nicht steuerlich absetzbar.
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Mietausfallversicherung
Eine Mietausfallversicherung ist für private Vermieter sinnvoll, da der Verlust von Einnahmen schnell zu einer finanziellen Notlage führen kann. Dies gilt insbesondere für Kapitalanleger, die die monatliche Kreditraten ihrer Immobilie über Mieteinnahmen tilgen.
Eine Mietausfallversicherung deckt nicht gezahlte Mieten ab, also Mietrückstände sowie nicht bezahlte Nebenkosten. Zudem ist der Ausgleich unberechtigter Mietminderungen eingeschlossen. Je nach Vertrag sind Mietausfälle bis zu 12 Monaten abgedeckt.
Eine Ausweitung auf Sachschäden durch Mieter ist möglich, man spricht dann häufig von einer „Mietnomadenversicherung“. Dieses erweiterte Versicherungspaket übernimmt die Kosten von Aufräum- und Reinigungs-, sowie Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, die durch die Mietabnutzung entstanden sind. Zu beachten ist, dass eine Mietausfallversicherung erst eingreift, wenn selbst bei einer gerichtlich angeordneten Vollstreckung die Schulden nicht von den Mieter eingetrieben werden können.
Eine Mietausfallversicherung kostet etwa 80€/Jahr. Für erweiterte Versicherungspolicen können Kosten in Höhe von etwa 3% der Jahreskaltmiete entstehen. Die Kosten der Selbstbeteiligung in Höhe von etwa 20% können durch eine angemessene Kaution im Vorfeld abgedeckt werden. Eine Umlegung auf den Mietenden ist zwar nicht möglich, jedoch sind die Kosten der Mietausfallversicherung steuerlich absetzbar.
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Hausratversicherung für Vermieter
Die Hausratversicherung deckt den Hausrat des Mietobjektes ab, also alle vorhandenen Möbel und Gebrauchsgegenstände, die dem Mietenden zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden. TGI Finanzpartner empfiehlt die Hausratversicherung für Vermieter, die möblierte Wohnungen anbieten. Vermieter sichern sich damit gegen Schäden durch Feuer oder Diebstahl an den vermieteten Gegenständen ab.
Die Versicherungssumme wird anhand der Wohnfläche in Quadratmetern berechnet. Die Kosten können auf den Mietenden umgelegt werden.