Immer mehr Paare in Deutschland leben in „wilder Ehe“ zusammen. Aktuell sind es 6,5 Millionen Personen, die ohne Trauschein und ohne Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister einen gemeinsamen Haushalt führen. Etwa ein Drittel davon sind Familien mit Kindern. Unverheiratete Paare müssen wichtige Vorkehrungen bezüglich Geldanlage, Versicherungen und Altersvorsorge treffen – denn der Staat übernimmt dies nicht. Im ersten Teil der Reihe erklären wir die Grundlagen zur Geldanlage für unverheiratete Paare.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Rahmenbedingungen existieren für unverheiratete Paare?
- Wie funktioniert die Geldanlage für unverheiratete Paare?
- Kontoführung für alltägliche Ausgaben
- Kurzfristige Geldanlage für kleine Sparziele
- Langfristige Geldanlage zum Vermögensaufbau
- Immobilienkauf als Geldanlage für unverheiratete Paare
Welche Rahmenbedingungen existieren für unverheiratete Paare?
Der deutsche Staat gibt für unverheiratete Paare keinerlei rechtliche Rahmenbedingungen vor. Dies gilt auch, wenn Partner in einer gemeinsamen Wohnung „eheähnlich“ zusammenleben. Nur Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern werden offizielle Rechte eingeräumt, aber auch Pflichten auferlegt.
Das Wichtigste vorneweg: Wir empfehlen Paaren in einer langfristigen, aber unverheirateten Beziehung, einen Partnerschaftsvertrag aufzusetzen. Darin können individuelle Vereinbarungen über möglichen Streitthemen wie Kontoführung und Depotverwaltung, Altersvorsorge, Eigentum, Erbschaft, Unterhaltszahlungen und Weiteres getroffen werden. Das unverheiratete Paar ist dann für den Ernstfall vorbereitet – und kann das Zusammensein sorgenfrei genießen.
Wie funktioniert die Geldanlage für unverheiratete Paare?
Kontoführung für alltägliche Ausgaben
Für alltägliche Ausgaben ist das Drei-Konten-Modell eine gute Möglichkeit, als unverheiratetes Paar den Überblick über die laufenden Kosten zu behalten. In diesem Modell besitzen beide Partner ein eigenes Konto, zusätzlich existiert ein Gemeinschaftskonto. Dorthin überweisen die Partner einen bestimmten Anteil ihres Gehaltes, um gemeinsame Ausgaben wie Strom oder GEZ zu gleichen Teilen zu bezahlen. Es bietet sich an, das Gemeinschaftskonto als „Oder-Konto“ einzurichten. Hier haben die unverheirateten Partner unabhängig voneinander die Berechtigung, Transaktionen durchzuführen.
Kurzfristige Geldanlage für kleine Sparziele
Für die kurzfristige Geldanlage mit festem Sparziel eröffnen unverheiratete Paare am besten ein gemeinsames Tagesgeld- oder Festgeldkonto. Diese Sparkonten sollten – im Gegensatz zum Gemeinschaftskonto – als „Und-Konto“ geführt werden: Beide Partner müssen gegenseitig jede Transaktion bewilligen. So kann vermieden werden, dass ein verärgerter Partner im Krisenfall das eingezahlte Geld plündert. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist es jedoch nicht ratsam, größere Summen auf Sparkonten zu deponieren – eine Aussicht auf Rendite ist hier nicht gegeben.
Langfristige Geldanlage zum Vermögensaufbau
Für den langfristigen Vermögensaufbau kommen unterschiedliche Formen der Geldanlage in Frage. Eine Option ist die Eröffnung eines Gemeinschaftsdepots, in dem das Paar zusammen in renditestarke Wertpapiere investieren kann. Auch hier empfehlen wir die Option eines „Und-Depots“. Das Gemeinschaftsdepot hat den Vorteil, dass Grundgebühren und Ordergebühren nur einmal anfallen.
Bevor Partner gemeinsam investieren, muss eine stabile Vertrauensbasis vorhanden sein. Auch sollte das unverheiratete Paar in etwa den gleichen Risikotypen und eine ähnliche Investmentstrategie besitzen. Stimmen diese Voraussetzungen, sind noch rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten: Wenn ein Partner einen Betrag auf das Gemeinschaftsdepot einzahlt, kann dies als steuerpflichtige Schenkung angesehen werden. Der Freibetrag der Schenkungssteuer für Unverheiratete liegt nur bei 20.000 Euro für zehn Jahre. Und leider müssen nicht geehelichte Paare für das Gemeinschaftsdepot eine separate Steuererklärung erstellen. Im Falle einer Trennung wird das Guthaben im Gemeinschaftsdepot gleichmäßig auf die Kontoinhaber aufgeteilt.
Wenn die genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind, eröffnen Partner besser Einzeldepots mit gegenseitigen Vollmachten. Diese Form der Geldanlage für unverheiratete Paare eignet sich vor allem für Partnerschaften mit stark ungleichen Einkommensverhältnissen. Eine gute Art der gemeinschaftlichen Altersvorsorge stellt dies allerdings nicht dar. Denn obwohl der bevollmächtigte Partner auch im Krankheits- oder Pflegefall das investierte Geld verwalten darf, bleibt das Depot alleiniges Eigentum des Anlegers.
Immobilienkauf als Geldanlage für unverheiratete Paare
Für unverheiratete Paare mit größerem Budget kann auch der Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage eine attraktive Option darstellen. Hierbei ist es sehr wichtig, dass beide Partner im Grundbuch der Immobilie eingetragen werden – denn ohne Grundbucheintrag besteht für den nicht genannten Partner im Falle einer Trennung kein Anspruch auf einen finanziellen Anteil am Haus. Übrigens: nehmen Unverheiratete gemeinsam einen Kredit für beispielsweise den Kauf einer Immobilie auf, haften auch beide in voller Höhe für die Rückzahlung, wenn es zu einer Trennung kommt.
Lesen Sie im zweiten Teil dieser Reihe, welche Versicherungen unverheiratete Partner benötigen und wie eine gemeinsame (Alters-)Vorsorge gestaltet werden sollte.