Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Vor allem in jungen Jahren möchten sich die wenigstens Menschen mit dem Themen Pflegebedürftigkeit oder Pflegeversicherung auseinandersetzen. Nichtsdestotrotz kann früher oder später der Zeitpunkt eintreten, wo wir eine besondere Pflege benötigen und Kosten für Pflege und Betreuung anfallen. In solchen Fällen greift die gesetzlich vorgesehene Pflegeversicherung und übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Damit Sie zu gegebenem Zeitpunkt auf nichts verzichten müssen und Ihre Lebensqualität erhalten können, besteht die Möglichkeit mit einer Pflegezusatzversicherung die Versorgungslücke zu schließen.

In unserem heutigen Blogbeitrag erfahren Sie, für wen sich eine Pflegezusatzversicherung lohnt und welche Möglichkeiten es gibt die gesetzliche Pflegeversicherung aufzustocken.

Für wen lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Der Nutzen einer Pflegezusatzversicherung ist abhängig von verschiedenen Faktoren:

  • Wie ist Ihre finanzielle Situation im Alter?
  • Mit welchem Pflegegrad rechnen Sie?
  • Rechnen Sie mit der Unterstützung Ihrer Angehörigen?
  • Welche Form der Betreuung (ambulant oder stationär) bevorzugen Sie?
  • Welche Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung können Sie sich leisten?

Reicht das eigene Einkommen oder Vermögen nicht mehr aus, um die Pflegekosten zu decken, kommt noch die Grundsicherung durch den Staat in Betracht. Dennoch kann eine Pflegezusatzversicherung für Sie Sinn machen. Denn auch bei einer geringen Pflegestufe, können sich die Beträge über die Jahre summieren. Eine private Pflegezusatzversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, die entstehende Pflegelücke zu schließen oder zumindest zu verringern.

Gut zu wissen: Auch bei jüngeren Menschen besteht ein Pflegerisiko – zum Beispiel infolge eines Unfalls. Auch in diesem Fall greift die Pflegezusatzversicherung.

Verschiedene Möglichkeiten für die private Zusatzversicherung

Es gibt viele Produkte auf dem Markt, mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Am häufigsten wird die Pflegetagegeldversicherung gewählt, aber auch Pflegekostenversicherung, Pflegerentenversicherung oder der staatlich geförderte Pflege-Bahr sind eine Option.

Das Pflegetagegeld – unkompliziert und flexibel einsetzbar

Versicherte erhalten, mit Eintritt in die Pflegebedürftigkeit, ein vorher festgelegtes Tagegeld, welches unter anderem abhängig ist von dem vorliegenden Pflegegrad. Um Anspruch auf das Pflegetagegeld zu haben, muss eine amtlich festgestellte Pflegebedürftigkeit vorliegen. Ein Vorteil des Pflegetagegeldes: Sie können das Tagegeld flexibel für die verschiedenen benötigten Leistungen einsetzen und haben gegenüber der Versicherung keine Nachweispflicht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim organisiert ist. Auch Hilfsleistungen, wie z.B. Einkaufs- oder Haushaltshilfe können mit dem Pflegetagegeld bezahlt werden.

Pflegekostenversicherung – Rückerstattung der Pflegekosten

Anders als beim Pflegetagegeld werden hier keine Tagessätze bezahlt, sondern Pflegekosten prozentual rückerstattet. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter Prozentsatz der Kosten übernommen, die der Versicherte sonst als Eigenanteil selbst zahlen müsste. Die Pflegekostenversicherung arbeitet somit nach dem gleichen Prinzip wie eine private Krankenversicherung. Die Versicherung tritt dann ein, wenn bei Ihnen Kosten entstehen. Im Gegensatz zum Pflegetagegeld übernimmt die Pflegekostenversicherung keine Kosten für z.B. Unterbringung oder Leistungen für pflegende Angehörige. Die Pflegekostenversicherung übernimmt in erster Linie Kosten für eine professionelle Pflege. Um eine Erstattung der Kosten zu erhalten, müssen alle Ausgaben bei der Versicherung nachgewiesen werden.

Pflegerentenversicherung – die privaten Rentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist eine spezielle Form der privaten Rentenversicherung.

Auf Grundlage der eingezahlten Beiträge erhalten Sie mit Eintritt in die Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Rentenzahlung, mit der Sie anfallende Pflegekosten abdecken können. Die Höhe der Rente steht in Abhängigkeit zu den vorher getroffenen Vereinbarungen mit der Versicherung und orientiert sich in der Regel an den Pflegegraden. Bei Bedarf können Sie zusätzlich, zur Absicherung Ihrer Familie, einen Todesfallschutz abschließen. Um Anspruch auf die Pflegerentenversicherung zu haben, muss eine amtlich festgestellte Pflegebedürftigkeit vorliegen.

Der Pflege-Bahr – staatlich geförderten Pflegevorsorge

Der Pflege-Bahr ist eine vom Staat geförderte Pflegezusatzversicherung. Die Höhe des Pflege-Bahrs steht in Abhängigkeit zu der monatlich eingezahlten Summe.

Beispiel: Wenn Sie mindestens 10 Euro im Monat einzahlen beträgt die staatliche Förderung 5 Euro. Somit ergibt sich ein Mindestbeitrag von 15 Euro monatlich. Sie können das Geld flexibel einsetzen und müssen nicht bei Ihrer Versicherung die tatsächlich entstandenen Pflegekosten nachweisen. Der Pflege-Bahr kann abgeschlossen werden, wenn Sie in der privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung versichert sind, noch nicht pflegebedürftig sind und mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Abschließend lässt sich sagen, dass ein privater Pflegezusatzschutz grundsätzlich sinnvoll und eine Überlegung wert ist. Ob Sie sich letztendlich für Pflegezusatzversicherung entscheiden und wenn ja für welche liegt jedoch ganz bei Ihnen. Alle aufgeführten Versicherungen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, die individuell abgewogen werden müssen. Wenn Sie Interesse an einer Pflegezusatzversicherung haben oder Fragen zum Thema Versicherungen, helfen wir Ihnen die beste Lösung für Sie und Ihre Familie zu finden!

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