Jedes Jahr starten in Deutschland zu September etwa 1,3 Millionen Auszubildende ihre berufliche Karriere. Der Start in diesen neuen Lebensabschnitt heißt einen Schritt in Richtung Erwachsen-sein – und das bedeutet auch, sich um die eigene gesundheitliche sowie finanzielle Absicherung zu kümmern. In unserem heutigen Blogbeitrag stellen wir die 3 Must-Have Versicherungen für Auszubildende vor.
Unsere 3 Must-Have Versicherungen für Auszubildende
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist Teil der sozialen Absicherung in Deutschland und für jede/n Arbeitnehmer In verpflichtend. Die Krankenversicherung kommt im Krankheitsfall für Behandlungskosten und Kosten für Medikamente auf.
Auszubildende sind mit der ersten Ausbildungsvergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Bis zu 14 Tage nach Beginn der Ausbildung haben Auszubildende Zeit, eine eigene Krankenkasse zu wählen, andernfalls wählt das Unternehmen eine gesetzliche Krankenkasse aus.
Bis zu einer monatlichen Vergütung von 325€ übernimmt die Arbeitsstelle die Sozialabgaben vollständig. Die Sozialabgaben umfassen Beiträge zur Erwerbslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. Liegt die Ausbildungsvergütung höher, muss der/die Auszubildende zu den Sozialabgaben beisteuern.
Obwohl der Beitragssatz in den gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Höhe von 14,6% der beitragspflichtigen Einnahmen festgeschrieben ist, lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Krankenkassen. Krankenkassen bieten Auszubildenden verschiedene Leistungen und manche erheben Zusatzbeiträge.
Die unterschiedlichen Formen der Krankenkassen sind: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkrankenkassen (EK, z.B. Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK), Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK). Während die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und Ersatzkrankenkassen (EK) mehr Leistung zum gleichen Beitragssatz bieten können, punkten kleinere Innungskrankenkassen (IKK) und Betriebskrankenkassen (BKK) durch persönlichere Betreuung und Beratung.
Haftpflichtversicherung
Jeder Mensch in Deutschland muss unbegrenzt für Schäden haften, die er/sie verursacht. Das kann, vor allem bei Personenschäden, teuer werden. Eine Haftpflichtversicherung bewahrt geringverdienende Auszubildende im Ernstfall vor dieser großen finanziellen Belastung und eine dringende Empfehlung.
Auszubildende können für gewöhnlich bei ihren Eltern mitversichert bleiben. Voraussetzung ist, dass der/die Auszubildende sich in seiner ersten Berufsausbildung befindet, nicht verheiratet ist und dass die Eltern eine Haftpflichtversicherung besitzen, die Kinder einschließt. Aber Achtung: einige Versicherungsverträge beinhalten ein Höchstalter, zu dem Kinder aus der elterlichen Versicherung austreten müssen. Dieses sollte der/die Auszubildende erst nach Ausbildungsende erreichen.
Die Deckungssumme einer guten Haftpflichtversicherung liegt bei etwa fünf Millionen Euro, um größere Schäden zuverlässig abdecken zu können. Die größte Sicherheit bieten Verträge mit unbegrenzter Deckungssumme.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie die Haftpflichtversicherung ist der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende dringend zu empfehlen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem/der Versicherten eine monatliche Rente, wenn die Ausübung des erlernten Berufes durch gesundheitliche Beeinträchtigung unmöglich geworden ist und somit kein berufliches Einkommen mehr bezogen werden kann.
Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit, das heißt, dass ein Mensch aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht einmal mehr drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung allen nach dem 1. Januar 1961 Geborenen eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Dieser gesetzliche Versicherungsschutz greift für Auszubildende ab dem ersten Arbeitstag.
Im ersten Ausbildungsjahr sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten eingeschlossen, ab dem zweiten Beitragsjahr auch Freizeitunfälle und andere Krankheiten. Allerdings reicht die Erwerbsminderungsrente nicht zur Erhaltung des persönlichen Lebensstandards und sollte schon in der Ausbildung unbedingt durch private Vorsorge unterstützt werden.
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man seinen eigentlichen, meist erlernten Beruf aufgrund von Krankheit oder Behinderung zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Trifft dieser Fall ein, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Vertragsabschluss wird selten verwehrt, beispielsweise wenn der Auszubildende einen sehr riskanten Beruf erlernt oder unter schweren Vorerkrankungen leidet. Ausschlussklauseln bieten hier die Möglichkeit, spezifische Risiken von der Versicherungspflicht auszuschließen. Führt das ausgeschlossene Risiko (beispielsweise Diabetes Typ I) dann zu einer Berufsunfähigkeit, besteht kein Anspruch auf Leistungen.
Es ist sinnvoll, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Denn um so jünger der/die Versicherte ist, desto geringer ist der monatliche Beitrag. Die Beiträge sind abhängig von der Auszahlungshöhe, der Laufzeit und der Berufswahl. Dabei gilt, dass Schreibtischberufe günstiger sind als körperlich belastende Berufe.
Wichtig beim Abschluss einer Berufsunfähigkeit ist:
- angemessen hohe Auszahlungssumme: Die Zahlungen sollten so hoch sein, dass der/die Auszubildende den gewohnten Lebensstandard (annähernd) aufrechterhalten kann. Gewöhnlich sind Auszahlungsbeträge ab 1000€.
- ausreichend lange Laufzeit: Die Versicherung sollte eine mögliche Berufsunfähigkeit über das gesamte Arbeitsleben abdecken. Die Laufzeit muss schon in der Ausbildung bis zum geplanten Rentenbeginn kalkuliert werden.
- korrekte Angaben bei der Risikoprüfung: Wird bekannt, dass der/die Versicherte bei der Risikoprüfung falsche Angaben gemacht hat, verfällt die Leistungspflicht des Versicherers. In Fall der Berufsunfähigkeit besteht dann kein Anspruch auf die Auszahlung der vereinbarten Rente.
- Nachversicherungsgarantie: vor dem Aufsetzen des Versicherungsvertrages führen Versicherer eine Risikoüberprüfung statt, die Einfluss auf die Höhe des monatlichen Beitrags hat. Im Vertrag sollte über eine Nachversicherungsgarantie vereinbart sein, dass Anpassungen an Einzahlungsbeträgen ohne weitere Gesundheitsprüfung erfolgen können. Die Erhöhung von Einzahlungsbeträgen in dieser Versicherung bietet sich bei Gehaltssteigerungen an, zum Beispiel direkt nach dem Ende der Ausbildung.
Weitere Versicherungen für Auszubildende
Möglicherweise sind weitere Versicherungen für Auszubildende relevant. Azubis mit gefährlichen Hobbies sollten über eine Unfallversicherung nachdenken, bei eigener Wohnung ist möglicherweise eine Hausratversicherung sinnvoll. Und welcher Auszubildende ein eigenes Auto besitzt, muss sich über KFZ-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung Gedanken machen.
Gerne beraten wir bei TGI Finanzpartner hierzu in einem persönlichen Gespräch– für einen sicheren Start in das Berufsleben!